Für die Anmeldungen zu den Seminarveranstaltungen der Kammer melden Sie sich bitte über das Online-Buchungssystem der Steuerberaterkammer Niedersachsen an. Dort sind Name, Vorname und ggf. die Mitgliedsnummer der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers einzutragen. Achten Sie bei der Anmeldung bitte auf die Richtigkeit Ihrer Angaben, besonders bei Bankverbindungen und den Mitgliedsnummern bei der Kammer. Telefonische Anmeldungen oder formlose Anmeldungen per E-Mail können nicht entgegengenommen werden.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Anmeldebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach der Anmeldung per E-Mail übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Eine Vorlage dieser Anmeldebestätigung/Rechnung bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich.
Ist eine Veranstaltung ausgebucht, erfolgt eine zeitnahe Information. Bei entsprechender Nachfrage wird versucht, einen zusätzlichen Veranstaltungstermin anzubieten. Dies gilt jedoch nicht für die Seminare für angehende Steuerfachangestellte.
Mit der Seminarbuchung erklären Sie sich einverstanden, die Rechnung(en) im PDF-Format per E-Mail zu erhalten.
Liegt eine Einzugsermächtigung vor, werden die Veranstaltungsgebühren in der Regel kurz nach dem Termin der Veranstaltung eingezogen. Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir die entstandenen Gebühren bis zum auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten auszugleichen. Die Höhe der Seminargebühren ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung sowie der Rechnung.
Für einige unserer Seminare werden Teilnahmezertifikate ausgestellt. Bei Fehlzeiten ab 30 % von der Gesamtdauer des Seminars behält sich die Steuerberaterkammer Niedersachsen vor, vorerst kein Teilnahmezertifikat auszustellen.
Bei Stornierung der Teilnahme, die schriftlich bzw. elektronisch über das Kundenkonto der Seminarverwaltung erfolgen muss, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben, sofern dieser Rücktritt bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin erfolgt. Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der entsprechenden Stornierung im Kundenkonto bzw. durch Brief, Telefax oder E-Mail in der Kammergeschäftsstelle. Im Falle eines Seminars mit Übernachtungsmöglichkeit können bei einer kurzfristigen Absage (weniger als 10 Tage vor Seminarbeginn) Stornogebühren von Seiten der Hotels anfallen. Die Steuerberaterkammer behält sich vor, diese dem Teilnehmer bzw. Rechnungsadressaten in Rechnung zu stellen.
Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass eventuelle Fehlzeiten keinen Einfluss auf die zu zahlenden Seminargebühren haben.
Um das Weiterbildungsangebot stets auf dem aktuellen Stand zu halten, behält sich die Kammer Abweichungen von den Seminarausschreibungen vor. Die Kammer behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, werden die angemeldeten Personen hierüber zeitnah unterrichtet. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die von der Kammer gespeicherten personenbezogenen Daten werden nur zur Bearbeitung der Seminarteilnahme verwendet. Im Rahmen der Organisation werden der Vor- und Nachname der/des Teilnehmer/s sowie der Name des Ausbilders bzw. der ausbildenden Kanzlei an die Dozenten des jeweiligen Seminar weitergegeben. Sollte es sich um ein Seminar mit Übernachtungsmöglichkeit handeln, werden die zuvor genannten Daten zusätzlich an das Hotel bzw. Bildungszentrum weitergegeben. Andere personenbezogene Daten (insbesondere Adressen und Bankdaten) werden nicht an Dritte weitergegeben.
Diese Teilnahmebedingungen sind für jede/n Teilnehmer/in der Fortbildungsveranstaltungen der Kammer verbindlich und werden durch die Anmeldung akzeptiert.